Warum Buchhaltung durch den Steuerberater?
Wenn Sie die Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater erledigen lassen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Keine Steuerrisiken hinsichtlich Vorsteuern und Umsatzsteuern
Unsere Erfahrung zeigt, dass in diesem Bereich bereits kleine, sich wiederholende Fehler zu erheblichen Nachzahlungen oder auch zum Verlust von Ihnen zustehenden Steuererstattungen führen können. Dies kann auch bei kleinen Buchhaltungen mehrere Tausend DM pro Jahr ausmachen. Wir erleben jährlich mehrere solcher Fälle bei neuen Mandanten, die früher die Buchhaltung selbst erledigt oder durch weniger qualifizierte Personen haben erledigen lassen.
Kostenvorteil beim Jahresabschluss durch weniger Um- und Nachbuchungen
Wir buchen bereits im Hinblick auf den Jahresabschluss, sodass die Kosten für dessen Erstellung deutlich geringer sind.
Sie haben verlässliche Zahlen für Ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Planungen
Durch unsere Buchungstechnik wissen Sie bereits frühzeitig, ob Sie mit Steuernachzahlungen zu rechnen haben, ob Sie noch Handlungsbedarf für Steuergestaltungen haben, ob Sie Investitionen vornehmen können oder müssen usw.
Ihre Belege werden zeitnah überprüft
Durch die zeitnahe Überprüfung der Belege haben Sie die Möglichkeit, notwendige Formvorschriften zu beachten und ggf. Korrekturen vorzunehmen, bevor der Prüfer des Finanzamts Mängel feststellt. Notwendige Recherchen und Korrekturen können zeitnah und zeitsparend erfolgen, ohne lange Suchzeiten.
Steuersichere Verbuchung ist gewährleistet
Die steuerlichen Form- und Buchungsvorschriften werden beachtet, sodass Formfehler bei der Verbuchung nicht zu Steuernach- oder -mehrzahlungen führen können. Es existieren ein Vielzahl von Formvorschriften für einzelne Sachverhalte, die sich auch häufig ändern. Nichtbeachtung kann zu Versagung der Abzugsmöglichkeit von Kosten führen, dies ergibt zwangsläufig höhere Steuern, und zwar auch dann, wenn Sie mangels Gewinn gar keine Steuern zahlen.
Regelmäßige Kontrolle der betriebswirtschaftlichen Auswertung
Ihr Steuerberater kontrolliert regelmäßig die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und weist Sie auf Handlungsbedarf in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht hin. Sie haben so immer einen aktuell informierten qualifizierten Experten an Ihrer Seite.
Sie haben Sicherheit, dass die Zahlen stimmen
Wir machen oft die Erfahrung,dass aufgrund von fehlenden Kontrollen und Qualitätsstandards bei der Verbuchung ungenaue Zahlen vorliegen. Dies kann zu gravierenden Fehlentscheidungen führen. Außerdem ist die notwendige Bereinigung der Zahlen beim Jahresabschluss zeit- und kostenaufwendig.
Auswertungen bieten Ihnen eine übersichtliche Dispositionsgrundlage
Die Geschäftsvorfälle werden übersichtlich aufbereitet in der Form von verschiedenen Auswertungen. Je nach Informationsbedarf können diese an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und durch grafische Aufbereitung der Zahlen ergänzt werden.
Vorjahresvergleich
Sie können die aktuellen Zahlen direkt mit dem Vorjahr vergleichen.
Branchenvergleich
Ein Vergleich mit den Zahlen Ihrer Branche kann eingerichtet werden. So wissen Sie immer, wo Sie im Verhältnis zur Konkurrenz stehen. (Stichwort Benchmarking)
Zahlungsverkehr
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann in die Buchhaltung integriert werden und über Electronic Banking abgewickelt werden. Dadurch werden Sie oder Ihre Mitarbeiter von Bürotätigkeiten entlastet und können sich produktiven und gewinnbringenden Tätigkeiten widmen (Stichwort Outsourcing). Durch die Integration des Zahlungsverkehrs können sich außerdem erhebliche Rationalisierungsvorteile bei der Buchhaltung ergeben.
Papierlose Steueranmeldungen
Die notwendigen Steueranmeldungen erfolgen in elektronischer Form, sodass Sie nicht mehr pünktlich zum Steuertermin selbst die Anmeldungen zum Finanzamt schicken müssen.
Die steuerlichen Fristen werden eingehalten
Sie werden von der Überwachung der Termin entlastet und vermeiden Säumnis- und Verspätungszuschläge. Sie müssen uns nur rechtzeitig die Belege übergeben, alles andere erledigen wir.
Kontrolle der Zahlungen an das Finanzamt
Wir kontrollieren die erfolgten Zahlungen an das Finanzamt, sodass Sie nicht Gefahr laufen, zuviel zu zahlen, oder wegen nicht erfolgter Zahlungen mit größeren Säumniszuschlägen belegt werden. Die Säumniszuschläge des Finanzamts betragen 1% der fälligen Steuerbeträge pro angefangenem Monat, hier können sich schnell größere Beträge ergeben.
Geordnete Ablage
Sie erhalten die Belege in einer geordneten, zur Ablage geeigneten Form zurück.
Auswertungen als Excel-Tabelle
Es besteht die Möglichkeit, die Auswertungen zur Weiterverarbeitung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zu erstellen.
Informationen für Entscheider
Unsere Finanzbuchführung für Sie
Basispaket
- monatliche Finanzbuchhaltung der termingerecht und sortiert eingereichten Belege
- monatliche Kontokorrentbuchführung (für Ein- und Ausgangsrechnungen)
- Antrag auf Dauerfristverlängerung bei Ihrem Finanzamt
- monatliche Erstellung folgender Auswertungen:
- Umsatzsteuervoranmeldung (inkl. elektronischer Übermittlung)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (inkl. Vorjahresvergleich)
- Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht
- Liste der offenen Posten
- Archivierung bis zum Jahresabschluss
Premiumpaket
- BWA – Entwicklungsübersicht (Chefübersicht)
- Grafiken zur BWA-Entwicklungsübersicht
- Vergleichsanalyse mit Vorgabewerten
- 3-Jahresvergleich (Chefübersicht)
- grafische Aufbereitung der Auswertung
- BWA-Report
- Kostenrechnung
Sonstige Leistungen
- Einrichten der Buchführung
- Versenden von Auswertungen an Dritte z.B. Banken etc.
- ABC-Analyse Ihrer Kunden
- Erstellen von Mahnungen
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs
Im traditionellen Dienstleistungsbereich der Finanzbuchführung bieten wir Ihnen verschiedene Alternativen nach ihrem Bedarf an. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Möglichkeiten und in Verbindung mit unseren Erfahrung entsteht so für Sie eine sichere und maßgeschneiderte Lösung. Durch den Einsatz modernster Datenverarbeitung und der Ausnutzung der technischen Kommunikationsmöglichkeiten können wir Ihre Buchführung schnell, zuverlässig und rationell erstellen. Ihre Finanzbuchführung soll nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sie soll auch Ihren persönlichen Vorstellungen gerecht werden, die Sie an eine Finanzbuchführung als Informations-, Kontroll- und Planungsinstrument stellen. Natürlich in einer Qualität, die nicht nur das Finanzamt, sondern auch z.B. Ihre Hausbank zufrieden stellt. Durch eine aussagekräftige Finanzbuchführung und entsprechende Auswertungen wird Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich transparent. Wir bereiten Ihre Finanzbuchführung auch als Grundlage für ein weitergehendes Berichtswesen an übergeordnete oder an externe Stellen vor. Den Umfang der von uns auszuführenden Buchführungsarbeiten bestimmen Sie nach einer Vorberatung. Anhand Ihrer eigenen Möglichkeiten und Wünsche kann dann die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und uns festgelegt werden.
Auch die Nachteile wollen wir nicht verschweigen:
Belege außer Haus
Sie müssen für kurze Zeit die Belege außer Haus geben. Durch unser hauseigenes System sowie durch Absprache mit Ihnen können wir diese Zeiten jedoch sehr kurz halten.
Es wird nur einmal im Monat gebucht
Dies kann je nach Betrieb und betriebswirtschaftlicher Lage zu wenig für eine effiziente Steuerung des Betriebs sein. bei entsprechender Organisation kann evtl. auch in kürzeren Abständen gebucht werden, insbesondere, wenn der Zahlungsverkehr in die Finanzbuchhaltung integriert wird.
Die Buchhaltung beim Steuerberater kostet Geld
Die Buchhaltung kostet immer Geld, egal wer sie erledigt. Wenn Sie sie selbst erledigen, kostet es Ihre Arbeitszeit, die sie nicht für produktivere Tätigkeiten einsetzen können. Wenn Hilfskräfte die Buchhaltung erledigen, profitieren Sie nicht von den oben genannten Vorteilen. Außerdem brauchen diese Kräfte in der Regel wesentlich mehr Zeit, was die möglicherweise niedrigen Kosten pro Stunde schnell kompensieren kann. Wir sind durch moderne Ausstattung, Ausbildung und Organisation in der Lage, die Buchhaltung so effektiv wie möglich durchzuführen.
Wenn Sie alleine buchen möchten?
Wenn Sie die Finanzbuchhaltung alleine durchführen wollne, empfehlen wir für kleinere Unternehmen die DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Compact pro unseres DATEV Rechenzentrums. Hier vereinen sich eine absolut professionelle bedienerfreundliche Buchführung mit einem attraktiven Preis. Bedienerfreundlich weil, wo können Sie schon in Buchführungen dieser Preisklasse während des Online-Buchens direkt in das gebuchte Konto sehen? Hier sehen Sie sofort, ob Sie auf dem richtigen Konto buchen.
Da wir selbst mit dieser Programmoberfläche arbeiten, können wir Sie auch bei Programmfragen unterstützen.
Das Programm DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Compact pro ermöglicht Ihnen die Abwicklung der Finanzbuchführung im Unternehmen und bietet Grundfunktionen der Offenen-Posten-Buchführung. Der Funktionsumfang ist auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten.
Mit DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Compact pro verfügen Sie über ein Finanzbuchführungssystem in bewährter DATEV-Qualität. DATEV gewährleistet die Aktualität des Programms, nicht zuletzt im Hinblick auf gesetzliche Änderungen.
Denkbar einfach ist die Installation des Programms. DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Compact pro benötigt weder DATEV-Softwareschutzmodul noch DATEV-Grundpaket. Das Programm kann maximal 30 Tage kostenlos getestet werden, zur Nutzung der Software ist danach nur eine Freischaltung per Registrierungscode notwendig.
Ein Datenaustausch ist problemlos möglich. Die Benutzungsoberfläche gleicht unserem Programm – so fällt es Ihnen leicht, Sie bei Bedarf auch direkt zu unterstützen. Darüber hinaus gibt der im Programm enthaltene Musterdatenbestand die Möglichkeit zum Üben.
DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Compact pro u. a. folgende Leistungen:
- Durchgängige Abwicklung der Finanzbuchführung
- Offenen-Posten-Buchführung
Als Auswertungen stehen zur Verfügung:
- Primanota
- Journal
- FIBU- und OPOS-Konten
- Offene-Posten-Liste
- Kassenbericht
- Summen- und Saldenliste
- diverse Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Umsatzsteuer-Formular
- EU-Auswertungen
Anwender mit einem Rechnungswesen compact-Vertrag bekommen zu jedem Jahreswechsel automatisch die Jahresversion des Folgejahres.
Bei einer Bestellung im 4. Quartal eines Jahres ist die Nutzung für das Folgejahr bereits inklusive.